Charterbedingungen
1. Annahme der Mietbedingungen
(im Folgenden als „Charterer“ bezeichnet) und dem Vermieter (im Folgenden als
„Charterunternehmen“ oder Blue Nautica bezeichnet). Blue Nautica wird im Folgenden als „BN“ bezeichnet und
die Reservierung eines Bootes über die Blue Nautica-Webseite wird im Folgenden als „Webseite“ bezeichnet.
page”. Der Charterer akzeptiert alle Mietbedingungen in seinem Namen im Namen seiner Crew.
2. Mietpreis und Zahlung
3. Pflichten des Charterunternehmens
Wenn die Chartergesellschaft aus irgendeinem Grund die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt, hat der Charterer Anspruch auf Erstattung für alle Tage, an denen er das Boot nicht benutzen konnte. Auch wenn es für den Vercharterer unpraktisch ist, dem Charterer das reservierte Boot zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort zur Verfügung zu stellen, ist der Vercharterer verpflichtet sicherzustellen, dass ein Ersatzboot mit der gleichen oder einer besseren Spezifikation als das verfügbar ist eins reserviert. Wenn der Vercharterer kein Ersatzboot bereitstellen kann, hat der Charterer das Recht, den Vertrag zu kündigen und die Rückerstattung des gesamten Mietbetrags oder eines Teils des Betrags für die Tage zu verlangen, an denen er das Boot nicht nutzen konnte.
Der Charterer hat nur einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Mietbetrags. Alle anderen Rechte sind ausgeschlossen. Wird das Boot oder dessen Ausrüstung durch unvorhergesehene, natürliche Ursachen beschädigt, ist der Charterer verpflichtet, den Vercharterer unverzüglich zu kontaktieren. Der Vercharterer ist verpflichtet, Schäden am Boot innerhalb von 24 Stunden zu beheben. In diesem Fall hat der Charterer keinen Anspruch auf Erstattung.
4. Kaution
Wenn der Charterer einen Schaden meldet oder das Charterunternehmen bei der Inspektion feststellt, dass das Boot oder die Ausrüstung beschädigt ist oder ein Ausrüstungsteil fehlt, behält das Charterunternehmen einen Teil oder die gesamte Kaution ein, die den Kosten für Reparaturen oder den Ersatz fehlender Ausrüstung entspricht .
Sollte das Boot nicht sauber und ordentlich zurückgegeben werden, werden die Reinigungsgebühren von der Kaution abgezogen. Sollten die Kraftstofftanks nicht voll sein, wird der zum Füllen der Kraftstofftanks erforderliche Betrag von der Kaution abgezogen.
5. Navigations- / Skipperlizenz und VHF-Lizenz
oder dass ein Besatzungsmitglied mit gültigen Genehmigungen oder Lizenzen das Boot steuern wird.
6. Navigieren / Testen des Bootsmanagements
7. Pflichten des Charterers
in kroatischen Hoheitsgewässern zu segeln. Um die kroatischen Hoheitsgewässer zu verlassen, muss er eine besondere schriftliche Genehmigung einholen. Der Charterer ist verpflichtet, alle Regeln und Vorschriften in Bezug auf das Führen eines Bootslogbuchs, den sorgfältigen Umgang mit dem Boot und seiner Ausrüstung und das Segeln nach guter Navigationspraxis zu beachten, d.h. nur bei günstigen Wetterverhältnissen und guter Sicht.
Der Charterer oder sein Skipper sollte über Navigationskenntnisse verfügen und alle Lizenzen besitzen,
die für die Navigation auf offener See und die Nutzung eines UKW-Radiosenders erforderlich sind.
Wenn das Boot in einen Seeunfall verwickelt ist und das Boot oder Teile seiner Ausrüstung während des Segelns beschädigt werden, ist der Charterer verpflichtet, den Vercharterer unverzüglich zu informieren. Die entsprechenden Telefonnummern des Vercharterers finden Sie in den Bootsunterlagen.
8. Verantwortlichkeiten des Charterers
Wenn das Boot verloren geht, beschlagnahmt wird oder ein Bevollmächtigter seine Fahrt untersagt hat, ist der Charterer verpflichtet, den Vercharterer und alle anderen zuständigen Bevollmächtigten zu informieren.
Der Charterer ist verpflichtet, den Ölstand im Motor täglich zu kontrollieren. Der Charterer ist verpflichtet, alle Kosten im Zusammenhang mit Schäden und Verlusten zu tragen, die durch Ölmangel im Motor entstehen. Alle Schäden am Unterwasserteil, die durch Fahrlässigkeit des Charterers verursacht wurden, werden auf Kosten des Charterers repariert.
9. Bootsinspektion
10. Versicherung
Das Boot, seine Ausrüstung und Besatzung sind gegen alle Arten von Schäden und Verlusten versichert, deren Wert die Franchise- / Kautionssumme für das oben genannte Boot übersteigt. Der Bootsführer ist haftpflichtversichert für Schäden durch Dritte. Bei schwerwiegenderen Unfällen und wenn andere Boote beteiligt sind, ist der Charterer verpflichtet, solche Fälle den autorisierten Personen des nächstgelegenen Hafenamtsbüros zu melden und alle Unterlagen einzuholen, die die Versicherungsgesellschaft für erforderlich hält. Die Dokumentation muss alle relevanten Informationen über die Unfallursachen und die Verhältnisse zum Unfallzeitpunkt enthalten. Der Charterer ist verpflichtet, den Vercharterer über derartige Ereignisse unverzüglich zu informieren. Unterlässt der Charterer die vorgenannten Schritte, haftet er für alle Schäden, die durch die Nicht- oder Spätmeldung des Vorfalls entstehen.
Die Versicherungspolice deckt alle Schäden ab, die durch schlechtes Wetter und andere Naturkatastrophen entstehen, deckt jedoch keine Schäden ab, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Manövrieren des Bootes entstehen. Dem Charterer ist es nicht gestattet, diese Art von Schaden mit seiner Kaution zu bezahlen. Der Charterer sollte alle Kosten decken, die durch Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit verursacht wurden. Die Versicherung deckt keine Schäden am Motor ab, die durch Motorölmangel verursacht wurden.
11. Mietstornierung
BN behält sich das Recht vor, ein Boot zu ersetzen, wenn das reservierte Boot aufgrund unvorhergesehener Umstände beschädigt wird, z. Naturkatastrophen mit Wasserschäden usw. In diesem Fall wird BN ein Boot mit einer gleichen oder besseren Spezifikation als das reservierte Boot zur Verfügung stellen.
Diese Klausel gilt nicht mehr im Falle von Krieg, terroristischen Aktivitäten,
Natur- und Nuklearkatastrophen oder anderen unvorhergesehenen Umständen, die als höhere Gewalt definiert werden könnten. In diesem Fall ist BN nicht verpflichtet, dem Charterer eine Entschädigung zu zahlen.
12. Beschwerden
alle Probleme zu lösen. Es werden nur schriftlich bei der Bootsbesichtigung eingereichte Einwände
und Reklamationen berücksichtigt.